Alltagstauglichkeit - das ist mehr als nur ein profanes Wort, sondern eine individuell errechnete Erkenntnis, die aus stetiger Anwendung und der daraus resultierenden Erfahrung gespeist wird, um fortan als grundsätzliche Mindestanforderung eingestuft zu werden.
Besonders im zivilen Bereich der Fortbewegung steht der Alltagstauglichkeitswert - fernab von Beschaffungs- und Unterhaltskosten - als grundlegende Tatsache im Vordergrund eines jeden Autofahrers, der - insbesondere bei Vielfahrern - einen sehr großen Stellenwert darstellt. Und genau darauf bezieht sich der UCA vorrangig: denn es kommt auf die Reichweite an, die ein Fahrzeug im Rahmen einer Kraftstoffbetankung (Benzin, Diesel) bzw. alternativer Antriebsquellen (Hybrid, Gaseinspeisung, Brennstoffzellentechnologie, Wasserstoffzufuhr und Solarantrieb; elektrische Fahrzeuge werden nur noch in der Dokumentation erwähnt) zurücklegen kann, wobei 750 km als Mindestwert fungieren. Doch der UCA wird (logischerweise) nicht bei allen Fahrzeugtypen angewandt:
Der UCA errechnet sich aus der Tankmenge bei Vollauslastung und dem Durchschnittsverbrauch lt. Hersteller, um anhand von Sternwerten klassifiziert zu werden:
Der eUCA, der ab 2022 für vollelektrischen Vehikel entfiel, wird zum 01.05.2024 (leicht abgeändert) wieder eingeführt; gestaffelt in 150-km-Schritten bis zum optimalen Mindestwert von 750 km wird die "Katzensprung"-genannte Reichweiten-Übersicht zu einem späteren Zeitpunkt folgen:
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