Alltagstauglichkeit - das ist mehr als nur ein profanes Wort, sondern eine individuell errechnete Erkenntnis, die aus stetiger Anwendung und der daraus resultierenden Erfahrung gespeist wird, um fortan als grundsätzliche Mindestanforderung eingestuft zu werden.
Besonders im zivilen Bereich der Fortbewegung steht der Alltagstauglichkeitswert - fernab von Beschaffungs- und Unterhaltskosten - als grundlegende Tatsache im Vordergrund eines jeden Autofahrers, der - insbesondere bei Vielfahrern - einen sehr großen Stellenwert darstellt.
Und genau darauf bezieht sich der UCA vorrangig: denn es kommt auf die Reichweite an, die ein Fahrzeug im Rahmen einer Kraftstoffbetankung (Benzin, Diesel) bzw. alternativer Antriebsquellen (Hybrid, Gaseinspeisung, Brennstoffzellentechnologie, Wasserstoffzufuhr und Solarantrieb; elektrische Fahrzeuge werden nur noch in der Dokumentation erwähnt) zurücklegen kann, wobei 750 km als Mindestwert fungiert.
Doch der UCA wird (logischerweise) nicht bei allen Fahrzeugtypen angewandt:
UCA-tauglich
| Fahrzeuge mit Benzin-/Dieselmotor, Hybride & Brennstoffzellenbetriebene
| Fahrzeuge mit zwei bis drei Achsen (bzw. drei bis sechs Einzel-Rädern)
| 2-8 sitzige Pkw-Varianten (Limousine, Kombi, Cabriolet, Coupé, SUV, Van)
| Personen-beförderbare Nutzfahrzeuge (in Kombivariante mit mind. 5 Sitzen)
| Fahrzeuge mit verschließbaren Türen & Fenster sowie vorhandenem Dachteil
| Fahrzeuge mit regulären Außenspiegel (manuell & elektrisch)
| eigenständige Neuentwicklungen von Fahrzeugen durch externe Firmen
| Wohnmobile von bis zu 3,5 t und ohne Zwillingsbereifung
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| UCA-untauglich
| Fahrzeuge mit Gas-, Wasserstoff- und Elektroantrieb (inkl. Plug-in Hybride)
| Zweiräder bzw. Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen bzw. sechs Einzel-Rädern
| Industrie- & Massentransportfahrzeuge (Lkw, Busse, usw.) sowie Rechtslenker
| Fahrzeuge mit Zwillingsbereifung (Schwerst-Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse, usw.)
| Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe / Türen / Dach (Quad, Trike, Golfkart)
| Fahrzeuge nur mit seitlichen Kameras & ohne reguläre Seitenspiegel
| Unikate & rein optisch-getunte Fahrzeuge mit/ohne Straßenzulassung
| flugfähige Vehikel & nur für Gewerbliche zugängliche Sonderfahrzeuge
| ab 2022:
| Fahrzeuge mit nicht abstellbarem/einklappbarem Mittelkonsolen-Bildschirm
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Der UCA errechnet sich aus der Tankmenge bei Vollauslastung und dem Durchschnittsverbrauch lt. Hersteller, um anhand von Sternwerten klassifiziert zu werden:
 UCA: |
|  ausstehend |
|  bis 749 km |
|  750 - 800 km |
|  801 - 850 km |
|  851 - 900 km |
|  901 - 949 km |
|  ab 950 km
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Als logische Konsequenz der Verbannung von vollelektrischen Vehikeln in die allgemeine Fahrzeugdokumentation wurde der eUCA zum 01.01.2022 gestrichen!
Editorial
Text:
| Frédéric von Wenz
Datum:
| 02.06.2019
letzte Aktualisierung:
| 19.01.2022
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